Anmeldung zur podologischen Komplexbehandlung
(nur Privatpatient / Selbstzahler)
Anmeldung für Kassenpatienten zur Nagelspangenbehandlung
(mit Heilmittelverordnung 13 bei eingewachsenen Nägeln)
Wichtige Information:
Die podologische Komplexbehandlung bieten wir ausschließlich für Privatpatienten und Selbstzahler an.
Kassenpatienten können wir nur bei eingewachsenen Nägeln behandeln und nur mit einer gültigen Heilmittelverordnung 13 für die Nagelspangentherapie.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Hausarzt oder Hautarzt. Diese können Ihnen eine Heilmittelverordnung 13 für die podologische Therapie (Nagelspangenbehandlung) ausstellen.
Die Kosten werden seit 2022 von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.
Nach Eingang Ihrer Nachricht setzen wir uns zeitnah telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen individuell mit Ihnen abzustimmen.